Darlehensgewährung der Gesellschafter einer Besitz-GbR an die Betriebs-GmbH als verdeckte Einlage; Teilwertabschreibung auf
eine Beteiligung nach verdeckter Einlage
Leitsatz
1. Darlehen, die Gesellschafter einer Besitz-GbR -- im Rahmen einer Betriebsaufspaltung mit personenidentischen Beteiligungsverhältnissen--
der Betriebs-GmbH gewähren, sind als verdeckte Einlage zu werten, wenn dies ein Nichtgesellschafter bei der Anwendung der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht tun würde.
2. Die verdeckten Einlagen der Gesellschafter der Besitz-GbR erhöhen den Wert der Beteiligung der GbR an der Betriebs-GmbH.
Eine Abschreibung der Beteiligung auf einen niedrigeren Wert könnte erfolgen, wenn am Bilanzstichtag die Werterhöhung infolge
der verdeckten Einlage eine bereits eingetretene Wertminderung der Beteiligung nicht ausgleicht. Eine solche Wertminderung
der Beteiligung kann im Rahmen einer Betriebsaufspaltung aber nicht schon deshalb angenommen werden, weil die Betriebs-GmbH
ausschließlich Verluste erwirtschaftet. Die Ertrags- und Vermögenslage der Betriebs-GmbH ist für den Wert der Beteiligung
von nachrangiger Bedeutung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 510 Nr. 10 EFG 2001 S. 485 JAAAB-09430
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