Zeitliche Rückwirkung von
Kindergeldablehnungsbescheiden
Kindergeld von Juli 1997 bis
September 2000
Leitsatz
1. Wird Kindergeld auf dem amtlichen
Vordruck ohne zeitliche Begrenzung beantragt, so ist der bestandskräftig
gewordene, zur zeitlichen Rückwirkung keine Angaben enthaltende
Kindergeld-Ablehnungsbescheid (Nullfestsetzung) auch unter
Berücksichtigung von Treu und Glauben dahin auszulegen, dass die
Gewährung von Kindergeld rückwirkend bis zum Verjährungseintritt
abgelehnt worden ist. Das gilt auch, wenn eine über die Prüfung der
Angaben im Kindergeldantrag hinausgehende Sachverhaltsermittlung durch die
Familienkasse nicht stattgefunden hat.
2. Revisionszulassung zur
Klärung der Frage, ob die der Verwaltungsansicht entsprechende
Bescheidauslegung unter 1. nach Abschaffung der kurzen sechsmonatigen
Verjährungsfrist (§ 66 Abs. 3
EStG a.F.) noch beibehalten werden kann oder ob die
Verwaltung nunmehr die zeitliche Rückwirkung in ihren
Kindergeld-Verwaltungsakten ausdrücklich datieren muss (Rev. beim BFH
unter Az. VIII R 12/03 anhängig).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 756 EFG 2003 S. 756 Nr. 11 EAAAB-09423
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