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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 5076/01

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Umsatztantieme

Körperschaftsteuer 1996

Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals auf den

Umsatzsteuer 1996

Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf den

Gewerbesteuermessbetrag 1996

Leitsatz

Eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte „Provision„, die sich am Umsatz orientiert, führt in der Regel zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Der Ausnahmefall „Aufbauphase des Betriebs„ liegt nicht vor, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer vor der GmbH-Gründung ein entsprechendes Einzelunternehmen geführt hatte.

Fundstelle(n):
DAAAB-09338

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht München, Urteil v. 18.06.2002 - 6 K 5076/01

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