Feststellung des
verwendbaren Eigenkapitals 1993 u. 1994
Gesonderte Feststellung
des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum u.
Gewerbesteuermessbetrag 1994
Leitsatz
1. Erhält der
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Verkaufsprovisionen, so
sind diese als Umsatztantieme zu beurteilen und führen i.d.R. zu einer
verdeckten Gewinnausschüttung.
2. Die Tatsache, dass eine derartige
Verkaufsprovision bei einer frühren Außenprüfung nicht
beanstandet worden ist, schafft keinen Vertrauenstatbestand mit der Folge, dass
sie bei einer späteren Prüfung anzuerkennen wäre.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): TAAAB-09337
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 16.07.2002 - 6 K 5032/00
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