Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei "unechtem" Gruppenversicherungsvertrag und Verschaffen von Versicherungsschutz
Leitsatz
1) Versicherungsschutz wird nur dann i.S. des § 4 Nr. 10b UStG verschafft, wenn der Unternehmer zugunsten eines Dritten einen
Versicherungsvertrag dergestalt abschließt, dass der begünstigte Dritte oder - bei Lebensversicherungen auf den Todesfall
- der Bezugsberechtigte das Recht erhält, im Ver-sicherungsfall die Versicherungsleistung zu fordern.
2) Versicherungsschutz wird nicht verschafft, wenn der Dritte - wie im Falle eines sog. "unechten" Gruppenversicherungsvertrags
- keinen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer erwirbt.
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