Eigenheimzulage - Zweitobjekt im Todesjahr des Ehegatten
Leitsatz
1) Ein zweites Objekt im Todesjahr des Ehegatten kann nur dann gefördert werden, wenn die gesetzlichen Erfordernisse - bestehende
Ehe sowie die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG - zumindest im Zeitpunkt der Anschaffung noch vorgelegen haben.
2) Der Zeitpunkt der Anschaffung ist bei einem Kaufvertrag über ein Grundstück in der Regel der Zeitpunkt, wenn Besitz, Nutzen,
Lasten und die Gefahr auf den Erwerber übergehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1518 Nr. 24 EFG 2002 S. 1361 EFG 2002 S. 1361 Nr. 21 KAAAB-09165