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FG Köln Urteil v. - 5 K 6243/98 EFG 2000 S. 1179

Gesetze: EStG § 7 i

Fördermittel

Erhöhte Absetzungen für Tiefgaragen bei Baudenkmalen

Leitsatz

1) Art und Umfang der im denkmalrechtlichen Sinne erforderlichen Aufwendungen werden durch die Bestätigung der Denkmalbehörde bindend festgestellt.

2) Stellplätze, die aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht im Gebäude selbst untergebracht wer-den können, aber aus baurechtlichen Gründen für die sinnvolle Nutzung unerläßlich sind und nicht getrennt vom denkmalgeschützten Gebäude errichtet werden, sind in die Förderung nach § 10 i EStG einzubeziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1129 Nr. 21
EFG 2000 S. 1179
OAAAB-09129

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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 20.07.2000 - 5 K 6243/98

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