Übertragung sämtlicher Anteile an einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft - Steuerpflicht nur bei Vorliegen einer
rechtsmissbräuchlichen Gestaltung
Leitsatz
1. Ein ( vollständiger ) Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft führt nicht generell
zu einer Besteuerung nach § 1 Abs 1 Nr 1 GrEStG 1983 i.V.m. § 42 AO; der Steueranspruch entsteht nur dann, wenn ein Missbrauch
rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt, d.h. wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles keine
außersteuerlichen Gründe für die gewählte Gestaltung sprechen.
2. Zu den beachtlichen außersteuerlichen Gründen, die der Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs entgegenstehen können.