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FG Köln Urteil v. - 4 K 5914/97 EFG 2003 S. 946

Gesetze: GewStG § 2 Abs 2, GewStG § 2 Abs 2 S 2, GewStG § 8 Nr 10

Gewerbesteuer:

Hinzurechnung nach § 8 Nr. 10 bei Erwerb der Beteiligung von der Organtochter kurz vor dem Ausschüttungsstichtag

Leitsatz

Erwirbt ein Organträger von seinen Organgesellschaften deren gesamte Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft, schüttet die Kapitalgesellschaft den gesamten Gewinn sowie die bestehenden Gewinnrücklagen aus und nimmt der Organträger auf die Beteiligung eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung in gleicher Höhe vor, ist der Hinzurechnungsbetrag nach § 8 Nr. 10 GewStG beim Organträger nicht um die bei den Organgesellschaften realisierten Veräußerungsgewinne zu kürzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 932 Nr. 15
EFG 2003 S. 946
EFG 2003 S. 946 Nr. 13
ZAAAB-09092

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FG Köln, Urteil v. 30.10.2002 - 4 K 5914/97

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