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FG Köln Urteil v. - 3 K 2293/98 EFG 2003 S. 1156

Gesetze: EStG § 4 Abs 1

Land- und Forstwirtschaft:

Aktien von Zuckerfabriken sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn damit Rübenanbau- und Ablieferungspflichten und/oder Rübenlieferungsrechte verbunden sind

Leitsatz

Aktien von Zuckerfabriken sind notwendiges Betriebsvermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, wenn mit dem Besitz der Aktien gleichzeitig Rübenanbau- und Ablieferungspflichten und/oder Rübenlieferungsrechte verbunden sind. Allein die Geltung der Zuckermarktordnung oder eine abweichende tatsächliche Übung rechtfertigen keine andere Entscheidung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1156
EFG 2003 S. 1156 Nr. 16
GAAAB-09068

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FG Köln, Urteil v. 29.08.2001 - 3 K 2293/98

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