Übertragung des halben Kinderfreibetrages auf den wirtschaftlich tatsächlich Unterhalt Leistenden
Leitsatz
Stellt bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung nach § 26
Abs. 1 Satz 1 EStG nicht vorliegen, ein Elternteil den anderen Elternteil unentgeltlich von dessen Unterhaltsverpflichtung
gegenüber dem Kind frei, kommt der freigestellte Elternteil seiner Unterhaltspflicht im Sinne des § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG
nicht (mehr) nach, mit der Folge, daß bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG dem unterhaltenden
Elternteil der volle Kinderfreibetrag zu gewähren ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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