1) Ob eine Person i.S.d. Art. 28 Abs. 1 lit. f DBA-USA eine nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Organisation ist und ob sie
als solche von der Einkommensteuer im Ansässigkeitsstaat freigestellt worden ist, wird durch die Freistellung im Ansässigkeitsstaat
für den "anderen Staat" verbindlich festgestellt.
2) Die Voraussetzungen des Art. 28 Abs. 1 lit. f DBA-USA sind auch dann erfüllt, wenn die Organisation weder Begünstigte,
Mitglieder noch Teilhaber hat.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 233 EFG 2003 S. 233 Nr. 4 IAAAB-09024