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FG Köln Urteil v. - 2 K 5087/95 EFG 2001 S. 1378

Gesetze: EStG § 44d, EStG § 50d Abs 1a

Einkommensteuer:

Voraussetzungen der Kapitalertragsteuerentlastung

Leitsatz

1. Einem Anspruch auf Steuerermäßigung nach § 44d EStG steht § 50 d Abs. 1a EStG entgegen, wenn wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe für die Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft nicht bestehen.

2. Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe" i.S.d. § 50d Abs. 1a EStG.

3. § 50d Abs. 1a EStG verstößt weder gegen EG-Recht noch gegen Regelungen des DBA D-NL.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1378
PAAAB-09013

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FG Köln, Urteil v. 22.06.2001 - 2 K 5087/95

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