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FG Köln Urteil v. - 2 K 4970/99 EFG 2002 S. 166

Gesetze: UStG § 18 Abs 9 Satz 7, UStG § 18 Abs 9 Satz 1, UStDV § 59 ff, AO 1977 § 11, UStG § 18 Abs 9

Umsatzsteuer:

Ausschluß des Vorsteuervergütungsverfahrens auf pauschalierte Reisekosten und den Bezug von Kraftstoffen nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer

Leitsatz

1) Der Ansässigkeitsbegriff in § 18 Abs. 9 Satz 7 UStG entspricht dem Begriff der Ansässigkeit in § 18 Abs. 9 Satz 1 UStG.

2) Ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger (umsatzsteuerlicher) Unternehmer liegt vor, wenn der Ausländer im Gemeinschaftsgebiet weder einen Wohnsitz, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung oder eine Zweigniederlassung hat.

3) Maßgebend für die Frage des Sitzes ist § 11 AO, wonach sich ein solcher an dem Ort befindet, der u.a. durch Satzung bestimmt ist. Der Sitz der wirtschaftlichen Aktivitäten (Geschäftsleitung) ist nicht - auch nicht im Wege richtlinienkonformer Auslegung - maßgebend.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 166
EFG 2002 S. 166 Nr. 3
FAAAB-09012

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FG Köln, Urteil v. 26.10.2001 - 2 K 4970/99

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