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FG Köln Urteil v. - 2 K 4913/98 EFG 2001 S. 789

Gesetze: UStG § 18 Abs 9 S 613. EG-Richtlinie Art 2 Abs 2GG Art 20 Abs 3GG Art 3 Abs 1DBA-Brasilien Art 25

Umsatzsteuer

Vorsteuervergütung an in Brasilien ansässige Unternehmer

Leitsatz

1) Die Gewährung einer Vorsteuervergütung nach § 18 Abs. 9 S. 6 UStG ist wegen Fehlens der Gegenseitigkeit im Ansässigkeitsstaat für in Brasilien ansässige Unternehmer ausgeschlossen, da in Brasilien eine umsatzsteuerähnliche Steuer erhoben wird, die in Deutschland ansässigen Unternehmern nicht vergütet wird.

2) § 18 Abs. 9 S. 6 UStG verstößt nicht gegen Art. 2 Abs. 2 der 13. EG-Richtlinie.

3) § 18 Abs. 9 S. 6 UStG verstößt weder gegen Art. 20 Abs. 3 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

4) § 18 Abs. 9 S. 6 UStG ist mit Art. 25 DBA-Brasilien vereinbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 942 Nr. 17
EFG 2001 S. 789
LAAAB-09010

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FG Köln, Urteil v. 16.02.2001 - 2 K 4913/98

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