Vorsteuer-Vergütung - Verlängerung der Frist zur Abgabe des Antrags?
Leitsatz
1) Die Frist des § 61 Abs. 1 S. 2 UStDV a.F. ist als gesetzliche Ausschlussfrist nicht verlängerbar. § 18 Abs. 9 UStG a.F.
reicht insofern als Ermächtigungsgrundlage aus, da diese Norm im Zusammenhang mit Art. 7 Abs. 1 S. 4 der 8. EG-Richtlinie
zu sehen ist, der die sechsmonatige Ausschlussfrist festlegt. Die spätere Aufnahme dieser Frist ins Gesetz dient lediglich
der Rechtsklarheit und nicht der Korrektur.