Unzureichende Identifizierung eines zugestellten Bescheides
Leitsatz
Das Kürzel "UStB" neben der Steuernummer genügt selbst dann nicht als Geschäftsnummer für die notwendige Identifizierung einer
zugestellten Sendung, wenn er mit einer Jahreszahl verbunden ist. Denn es könnte sich um einen beliebigen Verwaltungsvorgang
handeln, der die Umsatzsteuer des betreffenden Jahres angeht. Für eine wohlwollende Interpretation der Bezeichnung ist nach
Sinn und Zweck des VwZG kein Raum.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1350 Nr. 21 IAAAB-08976
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