Klarheit der Mietvertragspflichten als Voraussetzung der Anerkennung
Leitsatz
1) Mietverträge unter nahen Angehörigen müssen hinsichtlich der überlassenen Gegenstände klar und eindeutig bestimmt sein,
was im Hinblick auf nicht unbedeutendes Inventar neben einem vermieteten Hausgrundstück zur Nichtanerkennung führen kann.
2) Ebenso ist es schädlich und entspricht nicht dem, was fremde Dritte vereinbart hätten, wenn die teilweise Überlassung von
Nebenräumen nicht eindeutig im Mietvertrag geregelt worden ist.
3) In einer vertraglichen Reparaturklausel, nach der "kleinere Reparaturen" vom Mieter zu tragen sind, müssen zumindest die
auf den Mieter maximal zukommenden Belastungen bestimmt werden.
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