Verluste aus steuerlich unbeachtlicher Tätigkeit nicht zu berücksichtigen
Leitsatz
1) Werden eine Gaststätte und eine Pächterwohnung trotz deren Nutzbarkeit über 15 Jahre nicht an Dritte überlassen und bestehen
Anhaltspunkte für eine Veräußerungsabsicht, können hiermit in Zusammenhang stehende Aufwendungen nicht als Werbungskosten
aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.
2) Der Ausbau einer Hausimmobilie von ursprünglich 221qm auf 632qm Hauptnutzfläche unter Fremdmitteleinsatz begründet für
sich noch kein die private Vermögensverwaltung überschreitendes gewerbliches "Großbauobjekt".
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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