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FG Köln Urteil v. - 13 K 6968/99

Gesetze: EStG § 6 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 3, KStG § 8 Abs 1

Körperschaften:

Zur Höhe der Teilwertabschreibung auf eine ertraglose Beteiligung

Leitsatz

1. Allein die Ertraglosigkeit einer Beteiligung rechtfertigt keine Teilwertabschreibung auf 1,-- DM, wenn die Beteiligung für den Gesellschafter weiterhin eine besondere funktionale und wirtschaftliche Bedeutung hat.

2. Die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft droht erst dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Bürgen nach den am Bilanzstichtag objektiv gegebenen und bis zur Aufstellung der Bilanz subjektiv erkennbaren Verhältnissen ernstlich zu erwarten ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 4 Nr. 1
UAAAB-08878

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Urteil v. 25.06.2002 - 13 K 6968/99

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