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FG Köln Urteil v. - 13 K 3298/00 EFG 2003 S. 116

Gesetze: KStG § 5 Abs 1 Nr 5, KStG § 5 Abs 1

Körperschaften:

Zur Voraussetzung der allgemeinen Interessenvertretung für die Annahme eines Berufsverbandes i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG

Leitsatz

Besteht die Tätigkeit einer Körperschaft ausschließlich darin, alle ihr bekannt werdenden Fälle zu untersuchen, in denen Verstöße gegen die Provisionsabgabeverbote der Versicherungswirtschaft bekannt werden, und festzustellen, ob in den geprüften Fällen tatsächlich Verstöße vorliegen, handelt es sich nicht um einen steuerfreien Berufsverband i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2003 S. 2447 Nr. 46
EFG 2003 S. 116
EFG 2003 S. 116 Nr. 2
JAAAB-08860

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FG Köln, Urteil v. 14.09.2000 - 13 K 3298/00

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