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FG Köln Urteil v. - 13 K 1792/00 EFG 2001 S. 1235

Gesetze: KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6a, KStG § 8 Abs 3

Körperschaften

Sofort unverfallbare Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung?

Leitsatz

Die Zusage einer sofort unverfallbaren Pensionszusage ist grundsätzlich üblich und deshalb nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst. Die Zuführungen zur Pensionsrückstellung stellen deshalb keine verdeckten Gewinnausschüttungen dar.

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 2273 Nr. 43
DStRE 2001 S. 1364 Nr. 24
EFG 2001 S. 1235
KAAAB-08851

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FG Köln, Urteil v. 17.05.2001 - 13 K 1792/00

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