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FG Köln Urteil v. - 11 K 5076/98 EFG 2003 S. 830

Gesetze: EStG § 13, BGB § 134, EStG § 4 Abs 1

Land- und Forstwirtschaft:

Aktien als notwendiges Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs

Leitsatz

1) Aktien von Zuckerfabriken, die ein Landwirt hält und mit deren Besitz nach der Satzung zugleich eine Rübenanbau- und -ablieferungspflicht und/oder ein Rübenanlieferungsrecht (Kontingent) verbunden ist, sind notwendiges Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebs.

2) Die Satzungsbestimmung verstößt - auch - mit dem In-Kraft-Treten der EG-Zuckermarktverordnung nicht gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 830
DAAAB-08823

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FG Köln, Urteil v. 14.06.2000 - 11 K 5076/98

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