Finanzgericht Köln Urteil v. - 15 K 6451/93 EFG 2001 S. 673
Anwendung des Fremdvergleichs auf Darlehensverträge zwischen teilweise beteiligungsidentischen Gesellschaften
Leitsatz
Der Fremdvergleich zur Abgrenzung des betrieblichen vom gesellschaftlichen Veranlassungszusammenhangs ist auch zur Frage der
steuerlichen Anerkennung von Rechtsgeschäften zwischen ganz oder teilweise beteiligungsidentischen Gesellschaften - im Streitfall
bei einer teilweisen Beteiligungsidentität zwischen einer KG und einer GmbH -, anzuwenden, jedenfalls dann, wenn bei der KG
zwei der identisch Beteiligten zu 60/65 beteiligt sind und vom Stammkapital der Komplementär-GmbH 100% sowie von demjenigen
der darlehensnehmenden GmbH 50 % innehaben. Führt ein solcher Fremdvergleich dazu, dass ein Darlehen aus gesellschaftlichem
Anlass gewährt wurde, weil ein Dritter bei Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns das Darlehen nicht völlig ungesichert gegeben
hätte, kommt ein Betriebsausgabenabzug in Form einer wertberichtigten Forderung nicht in Frage.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 673 UAAAB-08719
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Finanzgericht Köln, Urteil v. 14.12.2000 - 15 K 6451/93
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