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Finanzgericht Köln Urteil v. - 15 K 6451/93 EFG 2001 S. 673

Anwendung des Fremdvergleichs auf Darlehensverträge zwischen teilweise beteiligungsidentischen Gesellschaften

Leitsatz

Der Fremdvergleich zur Abgrenzung des betrieblichen vom gesellschaftlichen Veranlassungszusammenhangs ist auch zur Frage der steuerlichen Anerkennung von Rechtsgeschäften zwischen ganz oder teilweise beteiligungsidentischen Gesellschaften - im Streitfall bei einer teilweisen Beteiligungsidentität zwischen einer KG und einer GmbH -, anzuwenden, jedenfalls dann, wenn bei der KG zwei der identisch Beteiligten zu 60/65 beteiligt sind und vom Stammkapital der Komplementär-GmbH 100% sowie von demjenigen der darlehensnehmenden GmbH 50 % innehaben. Führt ein solcher Fremdvergleich dazu, dass ein Darlehen aus gesellschaftlichem Anlass gewährt wurde, weil ein Dritter bei Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns das Darlehen nicht völlig ungesichert gegeben hätte, kommt ein Betriebsausgabenabzug in Form einer wertberichtigten Forderung nicht in Frage.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 673
UAAAB-08719

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Finanzgericht Köln, Urteil v. 14.12.2000 - 15 K 6451/93

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