Fehlender Beschwer bei der Einkommensteuer durch steuerrechtliche Nachteile bei der Gewerbesteuer
Leitsatz
Der für die Zulässigkeit einer Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid notwendige Beschwer kann nicht aus nachteiligen Folgerungen
bei der Gewerbesteuer des Klägers gezogen werden, die zu einer höheren Gewerbesteuer führen.
Über die Frage der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zum Betriebsvermögen wird erst in dem Jahr entschieden, in dem es
einkommensteuerrechtlich auf diese Frage an kommt.
Die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sind unselbständige Vorfragen bei der Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen
eines Steuerschuldverhältnisses, hinsichtlich derer eine auf § 41 FGO gestützte Feststellungsklage unzulässig ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAB-08701
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 18.10.2001 - 9 K 2871/98
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