Voraussetzungen für die Zuordnung eines Grundstücks zum Privatvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers
Leitsatz
Zur Zurechnung eines Grundstücks zum Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshändler genügt bereits die bedingte Verkaufsabsicht,
die sich regelmäßig aus der kurzen Zeitspanne von zwei Jahren zwischen Erwerb und Veräußerung des Grundstücks ergibt.
Für den Nachweis, dass ein Grundstück zum Privatvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehört reicht regelmäßig weder
die bloße Vermietung noch die Art der Bilanzierung oder die vorübergehende Selbstnutzung aus.
Der Erwerb eines Grundstücks zum Zwecke der zusätzlichen Altersversorgung lassen ebensowenig wie die gewählte Art der Finanzierung
und höhere Investitionen in das Objekt eindeutig auf eine Zuordnung zum Privatvermögen schließen
Fundstelle(n): OAAAB-08679
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 20.03.2001 - 8 K 1610/98
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