Keine Umsatzsteuerbefreiung für psychotherapeutische Leistungen von Diplompsychologen
Leitsatz
1. Die psychotherapeutische Behandlung von Patienten durch Diplompsychologen wird nicht von der Umsatzsteuerbefreiung des
§ 4 Nr. 16 UStG erfasst.
2. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist keine über den Wortlaut der Vorschrift hinausgehende Auslegung dahingehend geboten,
dass die dort genannten Leistungen auch dann umsatzsteuerfrei sind, wenn sie nicht von Ärzten sondern von anderen Angehörigen
eines Heilberufs mit voller wissenschaftlicher Ausbildung erbracht werden.
3. Aus dem Wortlaut des Art. 13 Teil A Abs. 1 b der 6. EG-Richtlinie ergibt lässt sich nicht, dass Umsätze auf dem Gebiet
der psychotherapeutischen Heilbehandlung umsatzsteuerfrei belassen werden müssen.