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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 1369/99 EFG 2004 S. 182

Gesetze: UStG § 4 Nr. 1b, UStG § 6a Abs. 3, UStDV § 17c, AO § 41

Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Leistungen

Leitsatz

1. Die in § 17c Abs. 1 Satz 2 UStDV geforderte ”leichte Nachprüfbarkeit” ist dahingehend zu verstehen, dass die zu führenden Aufzeichnungen laufend vorzunehmen sind und der Buchnachweis mindestens in seinen Grundlagen unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes erstellt werden muss

2. Ergänzungen von zunächst unvollständigen buchmäßigen Aufzeichnungen sind auf den Voranmeldungszeitraum begrenzt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wurde.

3. Der Buchnachweis ist materiell-rechtliche Voraussetzung und damit gesetzliche Bedingung der Steuerfreiheit, sein nicht rechtzeitiges Vorliegen führt zwangsläufig zur Versagung der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 182
EFG 2004 S. 301 Nr. 4
WAAAB-08633

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 08.04.2002 - 6 K 1369/99

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