Besteuerung des Veräußerungsgewinns einbringungsgeborener Anteile einer gemeinnützigen Körperschaft
Leitsatz
1. Die Steuerbefreiung für gemeinnützige Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) ist nach dem Verständnis des Gesetzgebers
eine persönliche Steuerbefreiung.
2. § 21 Abs. 3 UmwStG in der Fassung vor dem Steuerbereinigungsgesetz 1999 vom schließt die Steuerbefreiung nicht
für Veräußerungsgewinne von einbringungsgeborenen Anteilen an wegen Gemeinnützigkeit von der Körperschaftssteuer befreiten
Körperschaften aus.
3. Der ermäßigte Steuersatz für Einkünfte aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb gilt nicht für den Veräußerungsgewinn einbringungsgeborener
Anteile an einer gemeinnützigen Körperschaft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 861 EFG 2002 S. 861 Nr. 13 LAAAB-08602
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 23.08.2001 - 4 K 4665/00
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