Abgrenzung eines Kapitalkontos von einem verdeckten Darlehenskonto der Gesellschafter - steuerpflichtige Veräußerung in Form
eines tauschähnlichen Umsatzes i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2f EStG
Leitsatz
Die Einlage eines Wirtschaftsgutes ist dann als steuerpflichtige Veräußerung i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2f EStG anzusehen, wenn
der Gegenwert in der Bilanz als Forderung des Einlegenden gegen die Gesellschaft erscheint.
Die Einrichtung eines zusätzlichen Kapitalkontos bei einer KG auf dem lediglich Gewinn- ohne Verlustanteile gebucht werden,
ist ein Indiz für das Vorliegen eines verdeckten Darlehenskontos. .
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 1013 GAAAB-08592
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.05.2000 - 4 K 2965/98
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.