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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 300/02 EFG 2003 S. 751

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, AO § 124, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, GewStG § 7, GewStG § 35b

Gewinnfeststellung: Unzulässigkeit der Klage wegen Einkünftequalifizierung / Bescheidadressierung nach Beendigung der Gesellschaft

Leitsatz

1. Die Klage gegen einen Steuer- oder Gewinnfeststellungsbescheid, dass es sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit statt aus Gewerbebetrieb handele, ist unzulässig.

2. Dass im Kopf des Gewinnfeststellungsbescheids die GbR ohne einen Zusatz betreffend ihre Beendigung aufgeführt ist, macht den Bescheid nicht nichtig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 751
EFG 2003 S. 751 Nr. 11
MAAAB-08311

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.12.2002 - III 300/02

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