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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 468/01

Gesetze: EStG § 9

Aufwendungen für Sprachkurs in Spanien sind keine Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für Spanisch-Sprachkurs in Andalusien sind nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn keine ausschließlich berufliche Veranlassung vorliegt, und viel Freiraum für touristische Nutzung gegeben ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAB-08269

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.05.2002 - II 468/01

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