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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - I 113/99

Gesetze: FGO § 66, FGO § 70, FGO § 155, GVG § 17

Unzulässigkeit eines späteren Verfahrens bei gleichem Streitgegenstand wie vorausgehendes anhängiges Verfahren

Leitsatz

Die Rechtshängigkeit eines Verfahrens bewirkt die Unzulässigkeit eines späteren Verfahrens, wenn beide Verfahren den gleichen Streitgegenstand umfassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
PAAAB-08268

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 31.07.2002 - I 113/99

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