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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 226/99 EFG 2003 S. 89

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 12 Abs. 1

Erstattung von Verpflegungs- und Fahrtkosten als steuerpflichtiger Arbeitslohn?

Leitsatz

Die Überlassung von Mahlzeiten in Restaurants an Arbeitnehmer einer Werbeagentur während der Arbeitszeit und nach Abschluss eines Arbeitstages können der Beschleunigung der Arbeit dienen und im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegen.

Die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für Taxifahrten der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stellen stets steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1497 Nr. 24
EFG 2003 S. 89
EFG 2003 S. 89 Nr. 2
DAAAB-08220

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 24.07.2002 - VI 226/99

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