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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 702/99 EFG 2002 S. 287

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Nr. 2

”Nur-Tantieme-Vergütungen” als verdeckte Gewinnausschüttungen

Leitsatz

Die einem Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte "Nur-Tantieme" ist unüblich und hält im Allgemeinen einem Fremdvergleich nicht stand.

Werden zugesagte Tantiemen tatsächlich nicht ausgezahlt, spricht dies gegen ernst gemeinte und tatsächlich durchgeführte Vereinbarungen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 287
EFG 2002 S. 289 Nr. 5
XAAAB-07999

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.09.2001 - II 702/99

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