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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 156/00 EFG 2001 S. 774

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3, BGB § 133, BGB § 157

”Jahresüberschuss” als Bemessungsgrundlage für eine Tantieme?

Leitsatz

Zur Auslegungsfähigkeit des Begriffes "Jahresüberschuss" als Bemessungsgrundlage für eine Tantiemezahlung

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 654 Nr. 12
EFG 2001 S. 774
QAAAB-07864

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.02.2001 - VI 156/00

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