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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 169/98 EFG 2001 S. 246

Gesetze: AO § 30a, AO § 93 Abs. 1, AO § 154 Abs. 2

Keine Auskunftspflicht wegen Bebuchung von Festgeldskonten über ein sogenanntes Festgeldabwicklungskonto

Leitsatz

Allein wegen der Bebuchung von Festgeldskonten über ein sogenanntes Festgeldabwicklungskonto ist eine Bank nicht verpflichtet, Auskunft über Konten zu erteilen.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 246
CAAAB-07821

Preis:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 19.10.2000 - VI 169/98

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