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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 137/98 EFG 2000 S. 1172

Gesetze: BewG § 12

Zur Bewertung von Verbindlichkeiten, deren Erfüllung die Minderung von Ertragsteuern bewirkt

Leitsatz

Eine ausschüttungsbedingte Körperschaftsteuerminderung, die erst im Folgejahr eintritt, ist bei der Bewertung der Körperschaftsteuerrückstellung und einer Genussscheinverpflichtung mit wirtschaftlicher Entstehung im laufenden Jahr nicht zu berücksichtigen.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1260 Nr. 23
EFG 2000 S. 1172
CAAAB-07766

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 06.06.2000 - VI 137/98

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