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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 193/99 EFG 2000 S. 890

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3, KSchG § 1 Abs. 1, KSchG § 23

Gesellschaftsrechtliche Veranlassung einer Zuwendung kann durch arbeitsrechtliche Gründe widerlegt sein

Leitsatz

Das Indiz für eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung einer unüblichen Zuwendung an eine einem Gesellschafter einer GmbH nahestehenden Person ist widerlegt, wenn die getroffene Regelung aus arbeitsrechtlichen Gründen (Betriebsübertragung nach § 613a BGB) geboten war.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 890
KAAAB-07707

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 14.03.2000 - II 193/99

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