Kindergeldanspruch bei erwerbsmäßiger Betreuung von Pflegekindern
Leitsatz
Ein Steuerpflichtiger unterhält bei ihm nach § 33 SGB VIII zur Vollzeitpflege untergebrachte Kinder auch dann nicht unwesentlich
auf eigene Kosten, wenn er für diese neben Pflegegeld nach § 39 SGB VIII Erziehungsbeiträge von jeweils rund 1.200,-- DM monatlich
erhält.
Derartige Bezüge stellen auch kein den Kindergeldanspruch ausschließendes Leistungentgelt für eine als erwerbsmäßig zu qualifizierende
Betreuungstätigkeit des Steuerpflichtigen dar.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 690 Nr. 13 OAAAB-07668
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.12.1999 - 9 K 7681/98 Kg
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.