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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 9 K 7681/98 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1SGB VIII § 33SGB VIII § 39EStR 1996 R 177 Abs. 1EStR 1996R 177 Abs. 4

Kindergeldanspruch bei erwerbsmäßiger Betreuung von Pflegekindern

Leitsatz

  1. Ein Steuerpflichtiger unterhält bei ihm nach § 33 SGB VIII zur Vollzeitpflege untergebrachte Kinder auch dann nicht unwesentlich auf eigene Kosten, wenn er für diese neben Pflegegeld nach § 39 SGB VIII Erziehungsbeiträge von jeweils rund 1.200,-- DM monatlich erhält.

  2. Derartige Bezüge stellen auch kein den Kindergeldanspruch ausschließendes Leistungentgelt für eine als erwerbsmäßig zu qualifizierende Betreuungstätigkeit des Steuerpflichtigen dar.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 690 Nr. 13
OAAAB-07668

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.12.1999 - 9 K 7681/98 Kg

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