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FINANZGERICHT DÜSSELDORF Urteil v. - 9 K 3046/96 E

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2

Überführungskosten als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Überführungskosten, die ein seit 20 Jahren im Inland lebender Steuerpflichtiger aufwendet, um seine vormals im Ausland lebende und dort verstorbene Mutter in der Nähe seines Wohnortes bestatten zu lassen, entstehen aufgrund sittlicher Verpflichtung zwangsläufig und können daher als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige mit dem Tod der Mutter keinerlei Veranlassung mehr hatte, nach deren früherem Wohnort zu reisen, und dort auch keine weiteren Verwandten der Mutter leben.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 858 Nr. 16
HAAAB-07653

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FINANZGERICHT DÜSSELDORF, Urteil v. 13.05.1998 - 9 K 3046/96 E

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