Beförderung Behinderter zu Tageseinrichtungen regelmäßig keine kraftfahrzeugsteuerbefreite Krankenbeförderung
Leitsatz
Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bei Verwendung von Fahrzeugen zur Krankenbeförderung setzt die ausschließliche Verwendung
zu dringenden Soforteinsätzen wegen der unmittelbaren Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen voraus. Diese Voraussetzung
ist bei der Beförderung behinderter Menschen zur krankenfürsorgerischen Betreuung in Tageseinrichtungen nicht erfüllt (gegen
Erlass FinMin NW vom S 6105 - 16 - VA 1).
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1058 EFG 2002 S. 1058 Nr. 16 NWB DAAAB-07637
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.04.2002 - 8 K 6038/01 Verk