Unentgeltliche Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs unter Rückbehalt eines einzelnen Grundstücks und Vorbehalt
eines lebenslänglichen Nießbrauchs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Leitsatz
1. Bei der unentgeltlichen Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs, der zugleich in Ausübung eines Vorbehaltsnießbrauchs
an den Übernehmer verpachtet wird, verbleiben die verpachteten Grundstücke bis zu einer Betriebsaufgabeerklärung im Betriebsvermögen
des Verpächters.
2. Nicht verpachtete Grundstücke, die bislang Betriebsvermögen waren, behalten diese Eigenschaft bis zur Entnahme oder Veräußerung.
Wird ein solches Grundstück dem Übernehmer zu einem späteren Zeitpunkt geschenkt und von diesem betrieblich genutzt, so muss
er die Buchwerte des Rechtsvorgängers fortführen. Die vorherige Ablösung des Nießbrauchs bewirkt keine Zwangsentnahme des
Grundstücks in das Privatvermögen des Schenkers.
3. Ein selbständig bebaubares Grundstück kann trotz seiner Nutzung als Hausgarten als gewillkürtes Betriebsvermögen bilanziert
werden. Die steuerfreie Entnahme als zur Wohnung gehörender Grund und Boden kommt indessen nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAB-07623
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.04.1999 - 8 K 2294/98 E
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