Steuerschädliche Verwendung von Darlehensbeträgen im Zusammenhang mit Kapitallebensversicherungen
Leitsatz
Die Zinserträge aus einer zur Sicherung und Tilgung eines Baudarlehens eingesetzten Kapitallebensversicherung sind auch dann
steuerfrei, wenn ein Teil der ausgezahlten Darlehensmittel erst mit zweimonatiger Verzögerung zur Begleichung der Herstellungskosten
verwendet wird und zwischenzeitlich als verzinsliche Festgeldanlage auf einem Unterkonto platziert wird (gegen Tz. 53 des
BStBl I 2000, 1118, 1124).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1149 Nr. 19 EFG 2003 S. 1308 EFG 2003 S. 1308 Nr. 18 INF 2003 S. 648 Nr. 17 KÖSDI 2003 S. 13937 Nr. 11 SAAAB-07606
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 16.06.2003 - 7 K 5670/01 F
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