Entgelt für Vermietung des häuslichen Arbeitszimmers an den Arbeitgeber kein steuerfreier Auslagenersatz sondern Teil des
Arbeitslohns
Leitsatz
Vermietet ein Arbeitnehmer sein häusliches Arbeitszimmer an seinen Arbeitgeber, damit dieser ihm den Raum zur Verrichtung
der mit dem Dienstverhältnis verbundenen Tätigkeiten zur Verfügung stellt, so gehören die Mietzahlungen des Arbeitgebers als
Teil des Arbeitsentgelts zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und nicht zu der nachrangigen Einkunftsart Vermietung
und Verpachtung.
Eine derartige Erstattung eigener beruflicher Aufwendungen des Arbeitnehmers stellt keinen steuerfreien Auslagenersatz i.
S. d. § 3 Nr. 50 EStG dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1312 Nr. 24 EFG 2001 S. 21 PAAAB-07591
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.10.2000 - 7 K 2841/99 E
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