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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 2758/97 GE EFG 2001 S. 1160

Gesetze: GrEStG § 6 Abs. 2, AO § 39 Abs. 2

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übergang von einer Gesamthand

Leitsatz

Für die Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übergang von einer Gesamthand reicht weder eine durch eine Kapitalgesellschaft vermittelte Beteiligung des Erwerbers noch die Inhaberschaft von Treugeberanteilen an der Gesamthand aus. Dies gilt auch bei Aufhebung des Treuhandvertrages, wenn diese nicht mit der Übertragung des Treuhandvermögens auf den Treugeber verbunden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1108 Nr. 20
EFG 2001 S. 1160
IAAAB-07589

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.06.2001 - 7 K 2758/97 GE

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