Übergang des Geschäftswerts auf die Betriebsgesellschaft bei Begründung einer Betriebsaufspaltung
Leitsatz
1. Werden einzelne Wirtschaftsgüter eines Einzelunternehmens an eine mit Beteiligung einer nahestehenden Person bargegründete
GmbH zu Buchwerten veräußert, so wird trotz nachfolgender Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Betriebsgrundstücks und
der Steuerverhaftung der wesentlichen Fremdbeteiligung nach § 17 EStG der dem Nur-Betriebsgesellschafter zugewendete Anteil
an den stillen Reserven der übertragenen Wirtschaftsgüter gewinnrealisierend entnommen.
2. Bei einer derartigen Betriebsaufspaltung geht auch der Geschäftswert auf die Betriebsgesellschaft über, wenn dieser nicht
ausschließlich durch das verpachtete Betriebsgrundstück verkörpert wird, dessen langfristige Nutzung gesichert ist und das
Recht zur Nutzung des Firmennamens mitübertragen wurde.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1425 Nr. 24 EFG 2003 S. 1598 EFG 2003 S. 1598 Nr. 22 INF 2003 S. 845 Nr. 22 KAAAB-07584
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.08.2003 - 7 K 1200/02 G, F
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