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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 7461/97 K, G EFG 2002 S. 1067

Gesetze: AO § 90 Abs. 2, AO § 160 Satz 1

Nichtabzugsfähigkeit von Provisionszahlungen als Betriebsausgaben bei nicht genauer Empfängerbenennung

Leitsatz

1. Der Empfänger von Provisionszahlungen, die im Rahmen von Lieferungen an einen ausländischen Abnehmer vereinbarungsgemäß an eine ausländische Domizilgesellschaft geleistet werden, wird noch nicht durch die Bezeichnung der Anteilseigner der Domizilgesellschaft benannt, wenn Anhaltspunkte für deren bloß treuhänderische Funktion bestehen und die Art der abgegoltenen Gegenleistung nicht erkennbar ist.

2. Fehlen jegliche Anhaltspunkte für den Umfang der Steuerpflicht und die Höhe der weiteren Einkünfte der tatsächlichen Zahlungsempfänger, so kann der Betriebsausgabenabzug in voller Höhe versagt. werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1067
EFG 2002 S. 1067 Nr. 17
BAAAB-07574

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.01.2001 - 6 K 7461/97 K, G

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