Nichtabzugsfähigkeit von Provisionszahlungen als Betriebsausgaben bei nicht genauer Empfängerbenennung
Leitsatz
1. Der Empfänger von Provisionszahlungen, die im Rahmen von Lieferungen an einen ausländischen Abnehmer vereinbarungsgemäß
an eine ausländische Domizilgesellschaft geleistet werden, wird noch nicht durch die Bezeichnung der Anteilseigner der Domizilgesellschaft
benannt, wenn Anhaltspunkte für deren bloß treuhänderische Funktion bestehen und die Art der abgegoltenen Gegenleistung nicht
erkennbar ist.
2. Fehlen jegliche Anhaltspunkte für den Umfang der Steuerpflicht und die Höhe der weiteren Einkünfte der tatsächlichen Zahlungsempfänger,
so kann der Betriebsausgabenabzug in voller Höhe versagt. werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1067 EFG 2002 S. 1067 Nr. 17 BAAAB-07574
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.01.2001 - 6 K 7461/97 K, G
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