Rückstellung für zukünftige Verfüllungs- und Rekultivierungsaufwendungen bei Betrieb eines Gas- und Kavernenspeichers
Leitsatz
Ein Versorgungsunternehmen, das in von ihm angelegten Hohlräumen im Salzgestein (sog. Kavernenspeicher) Erdgas bevorratet,
kann für die zeitanteilig angesammelten künftigen Verfüllungs- und Rekultivierungskosten eine Rückstellung bilden, da eine
entsprechende öffentlich-rechtliche Verpflichtung nach dem maßgebenden Bergrecht bereits mit der Errichtung der Speicher entsteht
und durch die genaue gesetzliche Zielvorgabe sowie den mit dem voraussichtlichen Ende der Nutzungsdauer übereinstimmenden
Erfüllungszeitpunkt in sachlicher und zeitlicher Hinsicht hinreichend konkretisiert wird.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1042 Nr. 17 EFG 2003 S. 923 EFG 2003 S. 923 Nr. 13 NAAAB-07570
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.02.2003 - 6 K 6967/99 K, BB
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