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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 2061/97 K, F EFG 2001 S. 731

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2EStR § 4 Abs. 5 Satz 2 EStR 1999 R. 21 Abs. 5 Satz 6

Unbeschränkter Abzug von Verpflegungskosten bei vertraglich vereinbarter Ausbildungveranstaltung für das Kundenpersonal

Leitsatz

Kosten für Kantinenessen und auswärtige Verpflegung, die bei einem Anbieter medizinischer Geräte anlässlich von Ausbildungsveranstaltungen für Kundenpersonal anfallen, sind unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar, soweit deren Übernahme vertraglich zugesagt war und die Kosten demnach Eingang in die kalkulierten Entgelte gefunden haben.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 789 Nr. 15
EFG 2001 S. 731
ZAAAB-07553

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 16.01.2001 - 6 K 2061/97 K, F

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